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Monika Randolph

Rechtsanwältin und Notarin
  • studierte in Freiburg
  • verbrachte ihre Referendarzeit in Baden-Württemberg und Brüssel
  • arbeitet seit 1993 als Rechtsanwältin in Berlin und ist seit 1998 selbständig
  • berät in Fragen rund um die Immobilie
  • seit 2018 Notarin

Fachgebiete: Immobilienrecht, Architektenrecht , Privates Baurecht

Foto: Monika Randolph Foto: Monika Randolph

Fachgebiete: Immobilienrecht, Architektenrecht , Privates Baurecht

Foto: Eckart von Lojewski

Eckart von Lojewski

Rechtsanwalt
  • studierte in München und Freiburg
  • absolvierte das Referendariat in Ravensburg, Dresden und Paris
  • ist seit 1993 Rechtsanwalt in Berlin, war Partner in mehreren Sozietäten

Fachgebiete: Privates und Öffentliches Baurecht, Vertragsrecht und Arbeitsrecht

Fachgebiete: Privates und Öffentliches Baurecht, Vertragsrecht und Arbeitsrecht

UNSERE RECHTSGEBIETE


Privates Baurecht

  • Gewährleistungsrecht
  • Vergütungsansprüche
  • Bauträgerrecht

Erbrecht

  • Testamente
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Erbschaftsstreitigkeiten

Immobilienrecht

  • Nachbarschaftsrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Juristische Projektbegleitung

Architektenrecht

  • Honorarforderungen
  • Haftungsrecht
  • Gewährleistungsansprüche

Arbeitsrecht

  • Kündigungsschutzverfahren
  • Abmahnung
  • Betriebsvereinbarungen

Vertragsrecht

Gestaltung, Verhandlung und Prüfung von Verträgen in den genannten Rechtsgebieten

ANWALTLICHE VERGÜTUNG


Gesetzliche Vergütung

Der Gesetzgeber hat die Honorierung der Anwälte im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Danach ist die Höhe vom wirtschaftlichen Wert der Auseinandersetzung, dem sogenannten Streit- oder Gegenstandswert, abhängig. Dabei steigen die Gebühren aber nicht linear.
Beispiel:

Streitwert Kosten
25.000€ 1.136,20€ + 19% USt.
250.000€ 3.227,90€ + 19% USt.

Alternative Vergütung

Neben der gesetzlichen Vergütung sind auch andere Vergütungsformen, wie das Pauschalhonorar, das in Deutschland noch nicht sehr weit verbreitete Erfolgshonorar und die Vergütung nach Stundenaufwand, zulässig. In gerichtlichen Verfahren darf jedoch keine der alternativen Vergütungen die gesetzlichen Gebühren unterschreiten.
Wir vereinbaren für unsere anwaltliche Beratung meist konkret projektbezogene Honorare, die nach Stunden berechnet berechnet werden. Diese liegen zwischen 180€ und 260€ zuzüglich Umsatzsteuer und hängen von Arbeitsaufwand, Haftungsrisko und dem wirtschaftlichen Wert der Auseinandersetzung ab.

NOTARIELLE TÄTIGKEITEN


Notarinnen und Notare in Deutschland sind Träger eines öffentliches Amtes, denen hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege übertragen sind. Als solche sind sie unabhängig und neutral. Sie sind keine einseitigen Interessenvertreter, sondern beraten die Beteiligten unparteiisch.

Sie sind insbesondere in den Bereichen Immobilienrecht, Erbrecht, Familienrecht und Gesellschaftsrecht tätig:

  • Immobilienrecht (z.B. Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Grundschuldbestellung, Teilung von Grundstücken nach dem WEG)
  • Erbrecht (z.B. Testamente, Erbverträge, Erbscheinsanträge)
  • Familienrecht (z.B. Eheverträge, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten)
  • Gesellschaftsrecht (z.B. Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Registeranmeldung)

Die Vergütung ist verbindlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt.

KONTAKT








vLR Rechtanwälte Randolph|von Lojewski
Rechtsanwalt Eckart von Lojewski
Rechtsanwältin und Notarin Monika Randolph

Anschrift Kurfürstendamm 92
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Telefon 030 - 300 96 050
Telefax 030 - 300 96 0515
E-Mail kontakt@vlr-anwaelte.de